Teil 3: Kostenübernahme Stoßwellentherapie bei Fersenschmerzen (Plantarfasciitis)

Die Kostenübernahme für Stoßwellenbehandlung beim Fersenschmerzen kann seit dem 1.4.2019 zu einer möglichen Krankenkassenleistung zählen. Dafür müssen Patienten allerdings mehrere Bedingungen  gleichzeitig  erfüllen, sonst bleibt die Stoßwellentherapie eine sog. Selbstzahlerleistung.

Bedingungen, die für eine Kostenerstattung gleichzeitig erfüllt sein müssen:

  1. Sie müssen seit mindestens 6 Monaten am Fersenschmerz erkrankt sein. Dabei ist es wichtig, daß Ihr Fersenschmerz durch eine Entzündung an der fussohlenseitigen Ferse (sog. Plantarfasciitis) bedingt ist, und durch eine(n) Fachärztin(arzt) für Orthopädie und Unfallchirurgie nachgewiesen wurde. Ein Fersenschmerz am hinteren Achillessehnenansatz, mit oder ohne Kalk, oder bloße Achillessehnenschmerzen, zählen definitiv nicht zu den kostenübernahmefähigen Erkrankungen!!!
  • Sie müssen nachweisen können, dass Ihnen in den letzten 6 Monaten wegen der Fersenschmerzen mindestens einmal orthopädische Einlagen rezeptiert wurden
  • Sie müssen nachweisen können, dass Sie wegen der Fersenschmerzen durch einen Arzt über Dehnungsübungen der Achillessehne eingewiesen wurden
  • Sie müssen nachweisen können, dass Ihnen wegen der Fersenschmerzen mindestens einmal ein Schmerzmedikament wegen der Fersenschmerzen rezeptiert wurde
  • wegen der Fersenschmerzen muß eine ärztliche Dokumentation über mindestens 2 Quartale und 6 Monate vorliegen. Es reicht den Krankenkassen dabei nicht, dass Sie als Patient/in über Schmerzen seit mindestens 6 Monaten klagen!

fehlt Ihnen nur eine dieser Bedingungen, so zahlt Ihnen Ihre Krankenkasse die Stoßwellentherapie nicht –
oder eben erst später, wenn diese Bedingungen erfüllt werden!          

Es können maximal 3 Stoßwellenbehandlungen pro Jahr für eine erkrankte Seite von den Krankenkassen übernommen werden. Jede weitere Behandlung innerhalb eines Jahres muß vom Patienten selber gezahlt wereden.

Außerhalb der sehr reglementierten Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung bieten wir Ihnen Stoßwellenbehandlung für viele andere orthopädische Erkrankungen an.

Zum Behandlungsspektrum der Stoßwellentherapie zählen z.B. Fersensporn, Plantarfasciitis, der sog. Golfer- und Tennisellenbogen, die Kalkschulter, Sehnenerkrankungen an nahezu allen größeren Gelenken. Auch Triggerpunktbehandlung von besonders schmerzhaften Muskelgruppen führen wir durch. Wichtig ist eine frühzeitige Behandlung der Sehnen, und nicht etwa, wenn ein Sehnenansatz bereits schon verkalkt ist. Die Erfolgschancen sind umso besser, je eher wir die erkrankten Sehnen behandeln können.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Stoßwellentherapie problemlos.

Sprechen Sie uns an! Bleiben Sie gesund!

Dr. med. M. Otte                    

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung

(Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung)

in der Fassung vom 17. Januar 2006 veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 48 (S. 1 523) vom 9. März 2006 in Kraft getreten am 1. April 2006

zuletzt geändert am 19. Dezember 2019 veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz AT 20.03.2020 B5) in Kraft getreten am 21. März 2020

26. ExtrakorporaleStoßwellentherapie beim Fersenschmerz bei Fasciitis plantaris

§ 1 Beschreibung der Methode

Die Extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) zur Behandlung von Fersenschmerzen bei Fasciitis plantaris kann als fokussierte oder radiale ESWT erbracht werden. Hierbei werden bei der fokussierten ESWT Stoßwellen und bei der radialen ESWT Druckwellen mittels eines Therapiegeräts von außen in das zu behandelnde Gewebe eingebracht.

§ 2 Indikation

Die ESWT beim Fersenschmerz bei Fasciitis plantaris darf zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden bei Patientinnen und Patienten, bei denen

1.         der Fersenschmerz die gewohnte körperliche Aktivität über mindestens sechs Monate    eingeschränkt hat und

2.         während dieser Zeit unterschiedliche konservative Therapieansätze (pharmakologische und        nicht-pharmakologische) einschließlich patientenzentrierter Maßnahmen (darunter         mindestens Schonung, Dehnübungen und Einlagen) über einen ausreichenden Zeitraum ohne relevante Beschwerdebesserung angewandt wurden.

§ 3 Anwendung der Methode

Die ESWT kann pro Krankheitsepisode für jeden betroffenen Fuß in maximal drei aufeinanderfolgenden Sitzungen angewendet werden.

Die Krankheitsepisode im Sinne von Satz 1 umfasst das Kalendervierteljahr der ersten Sitzung sowie die drei darauffolgenden Kalendervierteljahre.

§ 4 Anforderung an die fachliche Qualifikation

Zur Durchführung der ESWT beim Fersenschmerz bei Fasciitis plantaris im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt sind Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin. Die Facharztbezeichnung richtet sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließt auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.