Teil 1: Kostenübernahme Akupunktur

Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme für Akupunkturbehandlung sind von den Versicherungen seit Kurzem verschärft worden. Lediglich bei seit 6 Monaten bestehenden chronischen Rückenschmerzen der LWS, oder die seit 6 Monaten bestehenden Knieschmerzen bei Kniegelenksverschleiß können die Behandlungskosten für Akupunkturbehandlung von den Krankenkassen übernommen werden.

Dabei müssen Sie, liebe Patientin/lieber Patient, dem ärztlichen Akupunkteur selbst nachweisen können, dass Ihre Schmerzen seit mindestens 6 Monaten auch bestehen. Es reicht den Krankenkassen dabei nicht, dass Sie über Schmerzen seit mindestens 6 Monaten klagen!

Diese Schmerzen müssen daher über mindestens 6 Monate und über mindestens 2 Quartale ärztlich dokumentiert sein. In allen anderen Fällen besteht keine Kostenübernahme mehr!

Stehen Ihnen als Patienten/in 10, (in besonderen Fällen auch 15) Akupunkturbehandlungen zu, so müssen diese Behandlungen innerhalb von 6 (12) Wochen abgearbeitet werden, sonst erlischt für die restlichen Behandlungen die Kostenübernahme, und die weiteren Behandlungen müssen durch Sie selbst (weiter)bezahlt werden.

Nach der 10. (15.) Akupunkturbehandlung müssen gesetzlich Versicherte exakt 365 Tage Pause einhalten, um erneut eine Kostenübernahme von der gesetzlichen Krankenkasse zu bekommen.

Die gesetzlichen Krankenkassen halten dieses Bedingungen für wirtschaftlich, notwendig, ausreichend, und zweckmäßig. Private Krankenkassen bezahlen die Akupunktur meist problemlos!

Damit Sie zukünftig jedoch nicht auf Ihre individuellen Akupunkturbehandlungen verzichten müssen, weil Sie evtl. diese Bedingungen nicht erfüllen, bieten wir Ihnen die Akupunkturbehandlung selbstverständlich als Selbstzahlerleistung an – auch bei allen anderen als nur den beiden von der gesetzlichen Krankenkassen gelisteten Erkrankungen!

Sprechen Sie uns einfach an!

Bleiben Sie gesund!

Dr. med. M. Otte